Überwiegend werden Investitionsentscheidungen anhand von drei Kriterien getroffen – Rentabilität, Liquidität und Sicherheit. Immer mehr Menschen berücksichtigen bei ihrer Geldanlage inzwischen auch nachhaltige Aspekte. Der nicht einheitlich verwendete Begriff der nachhaltigen Geldanlagen (auch ethisch-ökologischen, klimafreundliche oder „grüne“ Geldanlagen) erweitert die Investitionsentscheidung um soziale, ethische und ökologische Aspekte. Dabei geht es vor allem um einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem von Anlegern zur Verfügung gestellten Geld.
Viele Konzerne und Unternehmen produzieren immer noch unter problematischen Bedingungen und hoher Belastung für Mensch und Umwelt. Diesem Zustand sollen nachhaltige Geldanlagen und Altersvorsorgeprodukte Abhilfe schaffen. Im Idealfall bedeutet das: Kein Geld für Klimawandel, Umweltzerstörung, Waffen, Munition, Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Ausbeutung. Bisher versuchen lediglich einige alternative oder kirchliche Kreditinstitute sowie ein überschaubarer Kreis an Initiatoren von Investmentprodukten diese Ziele konsequent umzusetzen.
Als Oberbegriff für diese Art von Geldanlagen wird international die Bezeichnung „Socially Responsible Investment“ (SRI) verwendet.
Um eine Einschätzung zu ermöglichen, inwieweit nachhaltige Aspekte Beachtung finden, wird häufig auf die in der Finanz- und Geschäftswelt bekannten ESG-Kriterien zurückgegriffen[1].
ESG steht für Environment, Social und Governance und beschreibt den Ansatz, die Investitionen mit Nachhaltikeitskriterien zu bewerten.
Bereits seit 1990 gibt es Börsenindizes, die die Auswahl und Gewichtung von Nachhaltigkeitskriterien abbilden sollen. Zwei der bekannteren Indizes sind der Dow Jones Sustainability Indexes (DJSI) und der Natur-Aktien-Index (NAI).
Das Auswahlverfahren und die Bewertung der Unternehmen funktioniert beim Dow Jones Sustainability Index nach dem sogenannten Best-in-Class Ansatz. Ein Nachteil dieses Verfahrens ist aber, dass keine oder nur wenige, gerade auch kritische Branchen ausgeschlossen werden (siehe auch Unterpunkt: Probleme ethisch-ökologischer Geldanlagen).
Der Natur-Aktien-Index setzt sich hauptsächlich aus ausgewählten Unternehmen zusammen, die festgelegte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen müssen. Es werden fortlaufend neue Unternehmen aufgenommen und Unternehmen entfernt, die die definierten Kriterien nicht mehr erfüllen.
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JACKWERTH Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Angelika Jackwerth
Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht
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